Einführung von Fahrassistenzsystemen
Etappenweise werden unterschiedliche Fahrzeugassistenzsysteme bereits ab dem Juli 2022 obligatorisch. Die FL-Redaktion zeigt Ihnen auf, wann welche Fahrzeugassistenzsysteme eingeführt werden.
Fahrassistenzsysteme für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge
Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme
Advanced Emergency Braking System with Emergency Stop Signal (AEBS + ESS), City-Safety oder Fussgänger-Notbremssystem sind häufige Handelsbezeichnungen oder die geläufigen Bezeichnungen.
Wirkungsweise: Vorausschauendes Notbremssystem, das bei Hindernissen selbständig abbremst und Warnblinklicht einschaltet.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle PWs und leichten Nutzfahrzeuge).
Weiterentwicklung: Eine Weiterentwiklung welche Fussgänger und Velofahrer erkennt, wird ab 07.2024 (neue Typen) bzw. 07.2026 (alle PWs und leichte Nutzfahrzeuge) obligatorisch.
Notfall-Spurhalteassistent
Lane Keep Assist (LKA), Lane Departure Avoidance (LDA) oder Lane Departure Protection (LDP) sind häufige Handelsbezeichnungen oder die geläufigen Bezeichnungen.
Wirkungsweise: Das System greift beim Verlassen der Fahrspur aktiv in die Lenkung ein (ist übersteuerbar).
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle PWs und leichten Nutzfahrzeuge).
Staupilot
Automated Lane Keeping System (ALKS) und Automatisiertes Spurhaltesystem, mit integriertem Data Storage System for Automated Driving (DSSAD) sind häufige Handelsbezeichnungen oder die geläufigen Bezeichnungen.
Wirkungsweise: Das System kontrolliert Lenkung, Bremse und Antrieb. Verlässt die zugeteilte Fahrspur nicht. Das System funktioniert zurzeit nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h als «Staupilot» auf richtungsgetrennten Autobahnen. Das System zeichnet via DSSAD die Phasen des händischen sowie automatisierten Fahrens auf, inkl. den jeweiligen Übergabebefehlen.
Bemerkungen:
- Erstes reglementiertes Stufe3-System.
- Zurzeit ausschliesslich für Personenwagen anwendbar.
- Aufzeichnungskapazität reicht für ca. 40'000 Ereignisse, dies entspricht einem Zeitraum von ca. 4 Monaten. Danach werden die ältesten Ereignisse überschrieben.
- Daten verbleiben im Fahrzeug.
Zeitpunkt der Einführung: Der Zeitpunkt der Einführung ist nicht bekannt. Das System ist von der EU noch nicht vorgeschrieben.
Fahrassistenzsysteme für alle Fahrzeuge
Alkohol-Sperrsystem
Alcolock-System ist oftmals die Handelsbezeichnung oder die geläufige Bezeichnung.
Wirkungsweise: Das System verhindert nach erfolgter Ausrüstung mit Alcolock-System den Fahrzeugstart bei alkoholisiertem Fahrer.
Vorgeschrieben werden lediglich die Schnittstelle sowie die Verkabelung für eine spätere, problemlose Nachrüstung mit einem Alcolock-System, sofern erforderlich.
Zeitpunkt der Einführung: Vorbereitung zum Einbau von Alcolock-System ab 07.2022 (bei neuen Typen) bzw. 07.2024 (alle Fahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden.
Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Unfalldatenschreiber)
Event Data Recorder (EDR) oder Blackbox sind oftmals die Handelsbezeichnungen oder die geläufigen Bezeichnungen.
Wirkungsweise: Das System zeichnet Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung, Überschlag sowie diverse Fahrzeugfunktionen (Airbags, Licht, Blinker etc.) vor, während und nach einem Unfallereignis auf.
Bemerkungen:
• UN-Reglement im März 2021 verabschiedet, formales Inkrafttreten Ende 2021.
• Aufzeichnung von Unfalldaten, 5 Sekunden vor dem Ereignis bis Ende des Ereignisses.
• Daten verbleiben im Fahrzeug.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 07.2022 (bei neuen Typen) bzw. 07.2024 (alle PWs und leichten Nutzfahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden. Obligatorisch für schwere Motorwagen ab 01.2026 (bei neuen Typen) bzw. 01.2029 (alle schweren Motorwagen).
Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2024 (neue Typen) bzw. 07.2026 (alle Fahrzeuge).
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (unterstützend/warnend)
Intelligent Speed Adaptation (ISA) ist oftmals die Handelsbezeichnung oder die geläufige Bezeichnung.
Wirkungsweise: Das System begrenzt die Fahrgeschwindigkeit entsprechend der Signalisation (ist übersteuerbar).
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (bei neuen Typen) bzw. 07.2024 (alle Fahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden.
Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitsüberwacher
Driver Drowsiness and Attention Warning (DDAW) oder Attention Assist sind oftmals die Handelsbezeichnungen oder die geläufigen Bezeichnungen.
Wirkungsweise: Das System analysiert das Fahrverhalten auf Anzeichen nachlassender Konzentration. Bei Ermüdungssymptomen warnt das System mit einem akustischen oder optischen Signal und weist auf eine Pause hin.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (bei neuen Typen) bzw. 07.2024 (alle Fahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden.
Rückfahrassistent
Reversing Detection (RD) ist oftmals die Handelsbezeichnung oder die geläufige Bezeichnung.
Wirkungsweise: Das System erkennt und bremst selbständig bei Erkennung von Objekten hinter dem Fahrzeug.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle Fahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden.
Schutz gegen Cyberangriffe
Cybersecurity ist oftmals die geläufige Bezeichnung.
Wirkungsweise: Das System schützt die Fahrzeuginformatiksysteme (Software) des Fahrzeugs vor Hackern.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 07.2022 (bei neuen Typen) bzw. 07.2024 (alle Fahrzeuge). Fahrzeuge, die bereits heute auf den Strassen sind, müssen nicht nachgerüstet werden.
Fahrassistenzsysteme für Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen
Kollisionswarnsystem für Fussgänger und Radfahrer
Handelsbezeichnung / geläufige Bezeichnung
Blind Spot Information System for the Detection of Bicycles (BSIS) ist oftmals die geläufige Bezeichnung.
Wirkungsweise: Das System verhindert Unfälle beim (Rechts-) Abbiegen zwischen Radfahrern und schweren Motorfahrzeugen.
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch für schwere Motorwagen ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle schw. Motorwagen).
Totwinkelassistent
Wirkungsweise: Das System greift bei Vorhandensein eines nebenher fahrenden Fahrzeugs aktiv in die Lenkung ein (ist übersteuerbar).
Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch für schwere Motorwagen ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle schw. Motorwagen)
Quelle: ASTRA