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Fahren bei Schnee und Eis

Schnee, Eis und glatte Strassen verlangen vom Fahrer volle Konzentration. Welche rechtlichen Grundlagen sind einzuhalten und wann drohen Bussgelder? 

Winterpneus

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Der Fahrzeuglenker ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können (Art. 26/29/31 SVG). Dasselbe gilt für Camper und Wohnwagen. Wird infolge ungeeigneter Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder Regress fordern.
Fahrzeuglenkende sind somit verpflichtet, nur mit einem betriebssicheren Fahrzeug unterwegs zu sein. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, gilt nicht als betriebssicher oder kontrollierbar und ist daher strafbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 1,6 mm. Empfohlen wird jedoch eine Profiltiefe von 4 mm.

Im Ausland drohen hohe Bussen
Während es in der Schweiz keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt, sieht das in anderen europäischen Staaten anders aus. Informieren Sie sich bei Auslandreisen in der Zeit von November bis April. Andernfalls drohen hohe Bussen. In Deutschland gibt es eine «situative» Winterreifenpflicht. Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist (bis zum 30.9.2024) als Winterreifen anerkannt. Danach müssen Winterreifen das Schneeflockensymbol tragen. Das gleiche gilt für Winterreifen, die ab Anfang 2018 gefertigt wurden.
Bei winterlichen Strassenbedingungen müssen Fahrzeuge somit mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstössen droht ein Bussgeld von 60 Euro. Bei Behinderung anderer erhöht sich das Bussgeld auf 80 Euro. Deutlich höher sind die Bussen in anderen EU-Ländern. In Österreich sind ab dem 1. November bis zum 15. April Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Missachtung werden im Extremfall bis zu 5000 Euro fällig. Teuer kann es ebenso in Italien (bis zu 335 Euro) und Frankreich (135 Euro/Weiterfahrt ohne Winterreifen untersagt) werden.

Regeln für Spikereifen in der Schweiz
Als Spikes bezeichnet man in das Profil von in Reifen eingearbeitete Metallstifte, die dem Fahrzeug zu mehr Haftung auf eisglatter Fahrsollten bahn verhelfen sollen. In der Schweiz ist die Nutzung von Spikereifen für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen vom 1. November bis 30. April zulässig. Ein Aufkleber am Fahrzeug muss darauf hinweisen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist ausserorts auf 80 km/h begrenzt. Auf der Autobahn sind Spikereifen, mit Ausnahme auf der A13 zwischen Thusis und Mesocco und auf der A2 zwischen Airolo und Göschenen, verboten. Auf diesen Streckenabschnitten ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig. Ihre Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Winterreifen beweisen die Spikereifen jedoch erst bei Temperaturen zwischen –8 und 0 Grad Celsius. Spikes sind zudem laut und nutzen sich, auf nicht vollkommen mit Eis und/oder Schnee bedeckter Fahrbahn, schnell ab. Bei nasser Fahrbahn ist zudem der Grip schlechter.

Schneekettenpflicht in der Schweiz
Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Schneekettenpflicht. Auch Lastwagen sind dazu nicht verpflichtet. Schneeketten müssen verpflichtend angebracht werden, wenn eine Strecke mit dem Signal «Schneeketten obligatorisch» gekennzeichnet ist. Auch bei schneebedeckten Strassen ist durch die SVG Artikel 29/31 eine «Schneekettenpflicht» unumgänglich.
 

Online-Veröffentlichung: 21.12.2021
Beitrag: Ravaldo Guerrini
Quelle: FL-Magazin 4/21
Bild: Adobe Stock