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Neuerungen im Strassenverkehrsrecht

Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst, um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern. Der Bundesrat möchte zudem die Sicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen, einerseits indem auch tagsüber mit Licht gefahren wird, andererseits indem E-Bikes mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet werden. Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. April 2022 gestaffelt in Kraft.

Anpassungen für klimafreundliche Lastwagen
Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern, hat der Bundesrat an seiber Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Diese Bestimmung tritt ab dem 1. April 2022 in Kraft.

 Erhöhung der Sicherheit von E-Bike-Fahrenden
Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht. Diese Bestimmung tritt ab dem 1. April 2022 in Kraft.
Alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Weitere Informatione vom ASTRA finden Sie hier.

 

 

Online-Veröffentlichung: 30.3.2022
Quelle: ASTRA
Teaserbild: AdobeStock



 

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