Schnee und Eis am und auf dem Fahrzeug
Wer sein Fahrzeug nicht weitestgehend von Schnee und Eis befreit, wird verzeigt. Scheiben, Dach, Front und Heck (Hauben), sämtlich Lichter, Glasflächen der Spiegel sowie Kontrollschilder müssen frei von Schnee und Eis sein.
Fahren mit Guckloch
Für Eis und beschlagene Fenster gilt: Die Frontscheibe und die Glasflächen der Aussenspiegel müssen komplett frei (ohne Eisränder) sein. Die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe müssen nicht komplett frei sein. Dies gilt jedoch nur sofern auf der rechten Fahrzeugseite ein Spiegel montiert wurde. Mögliche Busse bei Eis und Beschlag: bis ca. CHF 600.–, teils sogar höher.
Das Fahrzeug warmlaufenlassen
Das Warmlaufenlassen ist meist sinnlos, da Wärme während der Fahrt schneller erzeugt werden kann. In gewissen Fällen sind Eis und Beschlag derart hartnäckig, dass ohne Warmlaufen keine Besserung in Sicht ist. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um unnötiges Laufenlassen des Motors. Die mögliche Busse für unnötiges Laufenlassen beträgt CHF 60.—.
Online-Veröffentlichung: 2112.2021
Beitrag: Ravaldo Guerrini
Quelle: FL-Magazin 4/21
Bild: Adobe Stock